Österreich: Förderungen für Innovation: Die Forschungsprämie - auch rückwirkend!

Österreich: Förderungen für Innovation: Die Forschungsprämie - auch rückwirkend!

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Was ist die Forschungsprämie?

Einer Rückvergütung für F&E-Aufwände – Rechtsanspruch in Österreich und bald auch in Deutschland. – Diese Förderung könnten auch Sie für Ihre F&E-Projekte nützen: WEITERLESEN!

Innovationen gehören – wenn Sie Marktwirkung erzielen – zu den Erfolgsmotoren in der Wirtschaft.

Österreich bietet eine breite Palette an Förderungen, die die Investition von Unternehmen in praktisch allen Branchen mit Finanzzuschüssen unterstützt. So fördert der Staat Österreich die Innovationsbereitschaft von Unternehmen im Inland:

Die Forschungsprämie ist ein Instrument der Steuer- und Innovationspolitik, in der aktuellen Form zum ersten einmal für das Geschäftsjahr 2012 eingeführt wurde. Heute können 14% der F&E-Kosten als Steuergutschrift erlangt werden. Lesen Sie mehr:

Forschungsprämie in Österreich:

Was ist die Rechtsgrundlage?
§108c EKStG und die gültigen Umsetzungsrichtlinien

Welche F&E-Tätigkeit zählen?
eigenbetriebliche Forschung und Auftragsforschung in Österreich

Welche Höhe hat die Förderung: 14% der relevanten F&E-Kosten?
eigenbetriebliche F&E: Volumen unbeschränkt
Auftragsforschung: bis zu € 1 Mio p.a.

Welche Kosten für F&E-Projekt kann man ansetzen?
+ direkte Personalkosten
+ direkte Sachkosten und Investitionen
+ direkte Finanzkosten
+ plus anteilige Gemeinkosten (indirekte Kosten)

+ Unternehmerlohn (ab GJ 1.7.2021)
– abzüglich relevanter Förderungen

Wie erfolgt der Antrag?
Der Antrag erfolgt in 2 Stufen
Antrag 1 Jahresgutachten zur Feststellung der Innovationshöhe Ihrer Projekte
Antrag 2 E108c-Formular: Antrag auf Auszahlung der Forschungsprämie

Sie wollen die Forschungsprämie nützen?
Dann fordern Sie jetzt kostenlos Informationen an
– kurze Info-Videos zur Forschungsprämie
– Empfehlungen, wer Sie bei der Beantragung unterstützen kann

Was ist noch zu beachten: Aberkennung direkt oder bei einer Betriebsprüfung möglich! Experten kontaktieren
Bestätigt das Jahresgutachten eine F&E-Tätigkeit im Sinn des EKSTG §108c erfolgt in der Regel eine Steuer-Gutschrift auf Ihrem Abgabenkonto. Beachten Sie, dass eine Detailprüfung der Angaben sowohl im laufenden FP-Verfahren als auch in einer folgenden Betriebsprüfung in Frage von der prüfenden Finanzbehörde  in Frage gestellt werden kann. Rückforderungen bereits ausbezahlten Forschungsprämien können in der Betriebsprüfung ebenfalls erfolgen. Ablehnung einer Forschungsprämie können – wenn fristgerecht beeinsprucht – noch gerettet werden.

 

Kostenlose Infos über die Forschungsprämie und andere Innovationsförderungen:

Mail an team@team-ve.com

Peter Berger
TEAM-Vertriebserfolg

 

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