
Forschungsprämie: Steigerung und Verteidigung ohne jedes Risiko für Sie!
Unternehmen mit F&E-Tätigkeit in Österreich haben nach aktueller Rechtslage einen Anspruch auf eine rückwirkende Steuergutschrift in der Höhe von 14% der relevanten Kosten (Mehr dazu unten). Der österreichische Staat schüttet ca. € 1 Milliarde aus.
Was viele nicht wissen: Ablehnungen werden immer öfter festgestellt und viele geben einfach auf. Das sollten Sie nicht tun.
Verteidigung der Forschungsprämie: Nicht aufgeben! 98% Erfolgsrate!
Kommt es zu Ablehnung der Forschungsprämie – teilweise oder in Gänze – ist die interne Reaktion oft: „Da kann man nichts machen!“. Für diese Antwort geht es in den meisten Fällen um zu viel Geld.
Und was viele nicht berücksichtigen: Es vor allem um eine wesentlich schlechtere Position bei der Anerkennung dieser abgelehnten Schwerpunkte bei Anträgen im Folgejahr und bei der folgenden Betriebsprüfung. Die Prüfer könnten auch rückwirkend die Frage stellen, ob diese abgelehnten Schwerpunkte denn in der Vergangenheit F&E waren und eine Rückforderung stellen.
Es stimmt nicht, daß man Nichts tun kann!
Man kann Rückfragen der FFG im Rahmen des Jahresgutachtens beantworten.
Man kann im Rahmen der Ergänzungsersuchen des zuständigen Finanzamtes verteidigen.
Man kann bei Vorliegen eines ablehnenden FP-Bescheides Bescheidbeschwerde einlegen.
Man kann in der Betriebsprüfung verteidigen, ist aber schon sehr diffizil.
… Und schließlich das Bundesfinanzgericht anrufen.
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